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Versicherung: Wie sind Ehrenamtliche versichert?

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Wie sind Ehrenamtliche versichert?

Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen: Die einen besuchen und unterstützen alte und kranke Menschen, die anderen betreuen Kinder, lernen gemeinsam mit ihnen oder organisieren Ausflüge. Die Möglichkeiten, sich einzubringen, sind vielfältig und werden gerne wahrgenommen: Viele Menschen engagieren sich in Vereinen, der Gemeinde oder in Bürgerinitiativen und leisten mit ihrer freiwilligen Mitarbeit einen wertvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Doch was, wenn etwas passiert und der Helfer plötzlich selbst Hilfe braucht?

Sorglos für andere sorgen

Es ist schnell geschehen: Ein unachtsamer Moment, ein Sturz, ein Knall – und auf einmal wird man im Zuge der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst verletzt oder eine der betreuten Personen kommt zu Schaden. Was nun?

Wer sich in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, wie beispielsweise in der Kirche oder einem Sportverein, ist in der Regel bereits durch den Träger versichert. Will man hier auf Nummer sicher gehen, sollte man am besten einfach kurz im jeweiligen Verein nachfragen, ob der Vereinsvorstand eine entsprechende Anmeldung bereits durchgeführt hat.

Für Menschen, die sich hingegen in kleinen Initiativen oder als Privatpersonen einbringen, bieten oft die Länder einen zusätzlichen, kostenlosen Versicherungsschutz im Rahmen des Ehrenamtes an. Notwendig ist hier meist der Hauptwohnsitz im jeweiligen Land.

Wann ist ein Ehrenamt ein Ehrenamt?

Wichtig ist außerdem, dass es sich bei der Tätigkeit auch tatsächlich um ein Ehrenamt handelt. Damit im juristischen Sinne ein solches vorliegt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: So muss das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Weitere Merkmale sind, dass es organisiert, kontinuierlich und zum Wohle anderer ausgeübt wird.

Sofern ein Ehrenamt vorliegt, greift der Versicherungsschutz dann, wenn der Unfall, beispielsweise ein Sturz, in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit steht oder sich auf dem Hin- bzw. Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Gleiches gilt, wenn man versehentlich einer anderen Person im Rahmen des Ehrenamtes Schaden zufügt: Auch dann haftet in der Regel die Trägerorganisation. In jedem Fall ist es wichtig, sich vorher zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für das jeweilige Ehrenamt besteht, damit man auch weiterhin sorglos für andere sorgen kann.

Stand: 29. März 2017

Bild: Heiko Küverling - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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