Pensionsversicherung
Mit Jahresbeginn wurde der Eigenanteil des Versicherten auf 17 % (davor: 16,5 %) erhöht. Der erhöhte Beitrag wird erstmalig Anfang April (für das 1. Quartal 2015) vorgeschrieben. Grundsätzlich beträgt der Beitragssatz in der Pensionsversicherung nach allen Sozialversicherungsgesetzen 22,8 %. Bei den Bauern setzt sich der Beitrag aber aus einem Eigenanteil des Versicherten und einer Leistung des Bundes zusammen. Der Eigenanteil wurde nun erhöht.
Unfallversicherung
Seit Jahresbeginn ist es möglich, eine Selbstversicherung in der Unfallversicherung nach dem BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) unter anderem auch für Lebensgefährten, Pflegekinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch für pflegende Angehörige abzuschließen. Der monatliche Beitrag liegt bei € 10,51. Die Selbstversicherung beginnt mit dem auf den Beitritt folgenden Tag – nicht rückwirkend.
Schul- oder Berufsausbildung
Im Zuge des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes wurde klargestellt, dass in der Zeit, in der Kinder eine Schul- bzw. Berufsausbildung machen oder studieren, keine hauptberufliche Beschäftigung im elterlichen Betrieb vorliegen kann (Ausnahme: land- und forstwirtschaftliche Heimpraxis oder Heimlehre). Damit ist die Nachentrichtung von verjährten Beiträgen zur Pensionsversicherung in diesen Zeiten ausgeschlossen.
Erhöhter Pflegebedarf
Für die Pflegegeldstufe 1 muss der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf mehr als 65 Stunden (vor Jahresbeginn: 60 Stunden) betragen. Der durchschnittliche Pflegebedarf für die Stufe 2 muss über 95 Stunden liegen (vor 1.1.2015: 85 Stunden). Diese Änderung betrifft alle Anträge, die am 1.1.2015 gestellt werden. Mit 1.1.2016 kommt eine Pflegegelderhöhung um 2 % in allen Pflegegeldstufen.
Stand: 27. März 2015
Erscheinungsdatum:
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