Seitenbereiche

Für Erntehelfer sind ab 2019 Pensionsversicherungsbeiträge zu entrichten

Illustration

Ausländische Erntehelfer werden im Rahmen von Kontingenten für eine kurzfristige Beschäftigung entsprechend dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Arbeit in der Landwirtschaft zugelassen.

Diese ausländischen Erntehelfer waren bisher von der Pensionsversicherung ausgenommen. Die Ausnahme wurde nun aber per 1.1.2019 aufgehoben, und somit sind für diese Personen wie für andere Beschäftigte Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Die Beschäftigungsbewilligungen sind nach wie vor beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.

Stand: 28. März 2019

Bild: mojolo - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien Döbling und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.