Bei einem Unternehmenswechsel, wie beispielsweise bei Hofübergaben, Verpachtungen, Fruchtgenussverträgen oder Ähnlichem, kann es zu Rückzahlungen von Vorsteuerbeträgen aus in der Vergangenheit getätigten Investitionen kommen. Wenn dieses Thema für Sie in der nächsten Zeit interessant ist, dann ist eine steuerliche Beratung unerlässlich.
Stand: 22. Dezember 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien Döbling und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.