Seitenbereiche

Importieren von Geldbeträgen

Illustration

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den Transport von Bargeld erhöht. Die Gesetzeswerdung bleibt auch hier noch abzuwarten.

Erhöhung der Strafe

Die Strafe wird erhöht auf € 100.000,00 (bisher € 50.000,00) bei einer vorsätzlichen Tat und bei fahrlässiger Tat auf € 10.000,00 (bisher € 5.000,00).

Allgemeines

Wer Bargeld transportiert, muss den Betrag beim Zoll anmelden.

Dies gilt dann, wenn der Bargeldbetrag € 10.000,00 übersteigt, und zwar sowohl beim Einführen in als auch beim Ausführen aus der Europäischen Gemeinschaft.

Wird jedoch der Bargeldtransport nicht angemeldet, muss mit einer Beschlagnahme des Geldbetrags und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Diese Anmeldepflicht ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung.

Anmeldung

Zur Anmeldung gibt es ein eigenes Anmeldeformular (ZA 292). Dieses kann auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen werden.

Stand: 05. Juli 2012

Bild: Herby - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien Döbling und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.