ASVG | |
---|---|
Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | € 29,70 |
monatlich | € 386,80 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 580,20 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 148,00 |
monatlich | € 4.440,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 8.880,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer | |
ohne Sonderzahlung | € 5.180,00 |
Aufwertungszahl für 2013
Mit der Aufwertungszahl werden die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die tägliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2013: 1,028
Nachtschwerarbeitsbeitrag
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt: 3,7 %
Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
---|---|
bis € 1.219,00 | 0 % |
über € 1.219,00 bis € 1.330,00 | 1 % |
über € 1.330,00 bis € 1.497,00 | 2 % |
über € 1.497,00 | 3 % |
Stand: 08. November 2012
Erscheinungsdatum:
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