Im Zuge der Steuerreform wurde auch ein Gesetz erlassen, das den Austausch von Finanzinformationen mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt. Hier wurde damit eine EU-Richtlinie bzw. ein bereits bestehendes Regierungsübereinkommen umgesetzt.
Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern. Deshalb müssen die Banken jedes Konto einer natürlichen oder juristischen Person melden, wenn diese Personen aus einem EU-Staat oder einem anderen Vertragsstaat stammt.
Neben bestimmten Daten zum Kontoinhaber sind auch einige Kontodaten zu melden. Das österreichische Bundesministerium für Finanzen leitet diese Daten einmal jährlich an den Herkunftsstaat des Kontoinhabers weiter.
Stand: 27. Jänner 2016
Erscheinungsdatum:
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