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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

Illustration

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.

ASVG 
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
monatlich
Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe

€ 31,92
€ 415,72
€ 623,58
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen

€ 162,00
€ 4.860,00
€ 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 € 5.670,00

Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 1.311,00 0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 2 %
über € 1.609,00 3 %

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: theaphotography - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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