Dadurch ergibt sich eine reelle Chance, dass Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit Teile Ihrer Schulden erlassen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Vermögenswerte besitzen, die zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens ausreichen. Ziel ist es, den Schuldnern die Möglichkeit eines Neubeginns zu schaffen. Sie müssen dafür bei Gericht Konkurs beantragen und daraufhin durch Gerichtsbeschluss Versuche starten, sich mir Ihren Gläubigern zu einigen. Einen Teil des Geldes müssen Sie aber auf jeden Fall bezahlen. Ihr Vermögen wird gerichtlich gewertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.
Außergerichtlich einigen
Wenn alle Gläubiger dem außergerichtlichen Ausgleich zustimmen, ist dieser Weg sinnvoll. Sie müssen dafür den Gläubigern anbieten, einen Teil der Schulden zu bezahlen und diese müssen in Folge mit dem Zahlungsangebot einverstanden sein. Tipp: Schlagen Sie nicht zu niedrige Quoten vor, denn sonst wird es kaum zu einer außergerichtlichen Lösung kommen! Ist ein Gläubiger nicht einverstanden, kommt es zum gerichtlichen Konkursverfahren. In Folge wird ein Zwangsausgleich geprüft. Wird dieser nicht angenommen, versucht das Gericht einen Zahlungsplan vorzuschlagen, letzter Weg wäre dann ein Abschöpfungsverfahren.
Stand: Februar 2011
Erscheinungsdatum:
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