Oft ist die Reisegepäckversicherung auch in einem von Ihrem Reiseanbieter geschnürten Paket enthalten. Grundsätzlich besteht damit ein Versicherungsschutz für das Abhandenkommen, Zerstören oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks. Gründe dafür können zum Beispiel Diebstahl, Einbruch, Böswilligkeit Dritter, Stürme, Brände, Blitzschlag, Raub, höhere Gewalt und weitere Faktoren (je nach Ihrer Versicherungs-Polizze) sein. Doch diese Versicherung ist mit Vorsicht zu genießen. Denn: Lassen Sie Ihr Gepäck nur kurz unbeaufsichtigt und es verschwindet, erhalten Sie keinen Cent! In dem Fall wird sich die Versicherung nämlich auf grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits berufen.
Sofort bestätigen lassen
Wenn Teile Ihres Gepäcks gestohlen werden, müssen Sie den Schaden noch an Ort und Stelle der nächsten Polizei oder zumindest dem Zoll melden. Haben Sie eine derartige Bestätigung nicht, wird es ebenfalls Probleme bei der Rückerstattung geben. Bei gestohlenem Gepäck haftet die Versicherung nur für den Zeitwert, der oft viel niedriger ist als der Kaufwert. Geld, Schecks, Fahr- oder Kreditkarten werden zumeist überhaupt nicht abgegolten. Tipp: Wenn Sie immer ein Auge auf Ihr Gepäck haben und Ihr Urlaubsziel in einer grundsätzlich recht sicheren Destination liegt, könnten Sie auch das Geld für die Versicherung sparen und sich damit im Urlaub mehr gönnen!
Stand: Februar 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien Döbling und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.