Der nächste Frühling steht schon in den Startlöchern und damit geht’s auch hinein in die neue Radsaison. Wer sich gerne auf sein Fahrrad schwingt, um Sport zu betreiben oder zur Arbeit zu fahren, sollte einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen. Welche Versicherung sollte vorhanden sein oder abgeschlossen werden?
Damit es nach einem verschuldeten Fahrradunfall nicht an die Existenz geht, sollten Radfahrer entweder eine private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung haben oder diese neu abschließen. Warum? Im Falle des Falles bzw. eines verschuldeten Unfalls deckt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wer außer dem Versicherungsnehmer ist versichert?
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch die in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Ehegatten, Lebensgefährten und minderjährigen Kinder mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch volljährige Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Details dazu sind in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Sind auch E-Bikes versichert?
Bei den meisten Anbietern von privaten Haftpflichtversicherungen sind klassische Fahrräder und auch Elektrofahrräder versichert. Zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie bietet Schutz und Geld, wenn es beispielsweise aufgrund eines Fahrradunfalls zu einer bleibenden Invalidität kommt. Bei einem Neuabschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und/oder privaten Unfallversicherung lohnt der Vergleich der Versicherungsangebote und insbesondere der jeweiligen Versicherungssummen.
Stand: 24. Februar 2021
Erscheinungsdatum:
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