Gegen Jahresende bzw. am Jahresanfang besteht die Möglichkeit, sich durch die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann fünf Jahre zurück durchgeführt werden. Familien mit Kindern können die Kosten der Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung – ohne Selbstbehalt – geltend machen. Dies gilt bis zu einem Betrag von Euro 2.300 jährlich, pro Kind. Gültig ist diese Regelung jedoch nur für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiters müssen die Kinder betreut werden, von einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson.
Neue Regelung
Diesbezüglich kam es heuer zu einer erfreulichen Änderung. Alle Kosten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen sind abzugsfähig (Ausnahme: Schulgeld). Auch die gesamten Kosten eines Ferienlagers sind absetzbar. Das heißt, im Zuge des Ferienlagers sind sowohl Verpflegungs-, Fahrt und Unterkunftskosten, als auch das Unterhaltungsangebot absetzbar.
Stand: Oktober 2011
Erscheinungsdatum:
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