Verursacht jemand einen Schaden, muss derjenige auch dafür aufkommen, oder? Im Arbeitsrecht ist diese Situation nicht so klar, wie sie am ersten Blick scheint. Schädigt ein Mitarbeiter in seiner Arbeitszeit seinen Arbeitgeber oder einen Dritten, ist zuerst abzuklären ob dieser Schaden vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig verursacht wurde oder dieser gar als entschuldbare Fehlleistung betrachtet werden kann. Zudem werden auch die Art der Tätigkeit, die Ausbildung und die wirtschaftlichen Situation des Arbeitnehmers bei der Beurteilung herangezogen.
Was gilt als „entschuldbare Fehlleistung“?
„Entschuldbare Fehlleistung“ bedeutet, dass der Schaden nur durch außerordentliche Aufmerksamkeit oder Leistung hätte verhindert werden können. Fällt das Urteil so aus, ist der Mitarbeiter von jeglichen Kosten befreit.
Liegt leichte Fahrlässigkeit vor, kann auch hier die Schadensersatzpflicht vom Gericht ganz erlassen werden. Bei grober Fahrlässigkeit können die Kosten geringer ausfallen und im Falle eines Vorsatzes muss der gesamte Schaden bezahlt werden. Kommt es zum Streitfall, entscheidet das zuständige Gericht über die Schadensersatzhöhe.
Stand: 04. Juni 2012
Erscheinungsdatum:
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