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STEUERN: Erfreuliche Änderungen für Pendler

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Mit Jahresbeginn wurden für Pendler zusätzliche Begünstigungen geschaffen.

Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte

Bisher stand das Pendlerpauschale nur Mitarbeitern zu, die an mehr als zehn Tagen im Monat die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen. Nun wird das Pauschale nach Tagen gestaffelt: Arbeitnehmer, die diese Strecke an mindestens vier Tagen/Monat zurücklegen, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu, bei mindestens acht Tagen/Monat zu zwei Drittel und ab mindestens elf Tagen/Monat wie bisher zur Gänze.

Pendlereuro

Neu ist der Pendlereuro. Jeder, der Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, hat auch Anspruch auf den Pendlereuro. Er ist ein Absetzbetrag und beträgt pro Kilometer Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz 2,00 Euro. Der Pendlereuro ist vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Teilzeitbeschäftigen Mitarbeitern steht derselbe ali¬quo¬te Anteil zu, wie beim Pendlerpauschale. Beispiel: Entfernung Wohnung – Arbeit: 30 km und der Arbeitnehmer pendelt einmal pro Woche. Ihm steht daher ein Drittel des Pendlereuros zu (20,00 Euro pro Jahr).

Pendlerausgleichsbetrag

Den Pendlerausgleichsbetrag erhalten alle Pendler, die einer Einkommensteuer bis maxi¬mal 290,00 Euro unterliegen. Er beträgt höchstens 290,00 Euro und wird zwischen einer Steuer von 1,00 und 290 Euro gleichmäßig eingeschliffen.

Jobticket für alle

Arbeitgeber können nun allen Arbeitnehmern ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Bisher konnten nur jene Arbeitnehmer das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale hatten. Diese Voraussetzung entfällt mit der Neureglung.

Stand: 23. Mai 2013

Bild: edan - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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