Sie sind auf der Suche nach einer Eigentumswohnung oder haben vor Kurzem Ihr Traumhaus gefunden? Beim Erwerb einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks schlagen sich insbesondere die Nebenkosten kräftig zu Buche. Oft müssen zusätzlich zum Kaufpreis noch einmal rund 10 % an Nebenkosten einkalkuliert werden. Welche Nebenkosten fallen an, welche sind fix geregelt und welche sind verhandelbar?
Die Grunderwerbsteuer ist verpflichtend zu erstatten und beträgt grundsätzlich 3,5 % vom Kaufpreis. Beim Erwerb innerhalb des Familienkreises wird die Grunderwerbsteuer anhand eines günstigeren Stufentarifs ermittelt. Wird die Immobilie über einen Makler erworben, haben Käufer und Verkäufer ein Maklerhonorar zu bezahlen. Für diese Vermittlungsprovision gibt es keine amtlichen Fixpreise, sondern nur Höchstgrenzen, das Maklerhonorar ist also verhandelbar. Sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung beispielsweise von einem privaten Anbieter direkt kaufen, entfällt dieses Honorar zur Gänze.
Grundbuch und Kaufvertrag
Üblicherweise wird der Kaufvertrag für Haus, Wohnung und Grundstück von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet. Diese Kosten sind durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Der Eintrag des Eigentumsrechts ins Grundbuch, auch Verbücherung genannt, und die dafür festgelegte Gebühr sind verpflichtend. Für eine Eintragung von Eigentum ins Grundbuch ist es notwendig, die Unterschriften auf dem Kaufvertrag gerichtlich oder notariell beglaubigen zu lassen. Die Kosten dafür sind durch den jeweiligen Kammertarif geregelt. Wenn Sie jedoch die Möglichkeit haben, den Vertragsrichter selbst auszusuchen, dann bietet sich Ihnen die Möglichkeit, vorab einen Vergleich der Kosten/Leistungen mehrerer Notare bzw. Anwälte vorzunehmen.
Stand: 27. November 2018
Erscheinungsdatum:
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